• Hannover MPU Beratung bringt Sie erfolgreich durch die MPU und zurück ans Steuer

     

Führerscheinentzug wegen Alkohol, was tun? MPU ??

undefined MPU wegen Alkohol

Alkohol am Steuer wird hier zu Lande streng geahndet. Es droht die MPU wegen Alkohol. Wer unter dem Einfluss von Alkohol fährt, gefährdet sich und andere im Straßenverkehr. Nun kann es ja doch einmal passieren, dass Sie bei einer Feier vielleicht etwas zu viel getrunken haben, sich aber durchaus noch fahrtüchtig fühlen. Sie geraten in eine Polizeikontrolle und dabei wird festgestellt, dass Sie über der Promillegrenze  1,6 liegen dann müssen Sie die Alkohol-MPU machen Je nachdem wie hoch Ihr Alkoholgehalt im Blut war, droht Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis wegen Alkohol und es kann eine MPU wegen Alkohol (medizinisch psychologische Untersuchung) angeordnet werden, deshalb müssen Sie aber noch lange kein Alkoholiker sein. Die MPU soll nachweisen, dass Sie im Umgang mit Alkohol keine  Probleme haben. Medizinisch müssen Sie deshalb Ihre ETG-werte messen lassen. Der Weg zur erfolgreichen MPU liegt in der Vorbereitung.Psychologisch werden Sie dann von einem Amtspsychologen getestet. Im Umgang mit diesen Tests im Volksmund auch Idiotentest genannt ist sicher kein Bürger so bewandert, so dass Sie sich an diesem Punkt an das kompetente Team von www.hannover-mpu.de wenden sollten. Wir helfen Ihnen sich konsequent und effektiv auf die MPU vorzubereiten! 

Hier einige Beispiele die der MPU Gutachter von Ihnen wissen will.

Hat der Betroffene die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und seine früheren Motive ausrichend erkannt?

Hat er die richtigen Änderungsschritte unternommen?

Wie geht er mit Risiko- und Verführungssituationen um?

Wie geht er mit zwischenzeitlich eingetretenen Misserfolgen um? Etc........

Rufen Sie uns jetzt an 01798138052 und werde Sie wieder Mobil


Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen hat die MPU zur Folge.


Sie können und sollten sich Hilfe holen, damit Sie die MPU bestehen und nicht den Führerschein wegen Alkohol entzogen bekommen. Die Verkehrspsychologische Beratungsstelle www.hannover-Mpu.de kümmert sich um Sie und Ihr Problem und hilft Ihnen, auch in schwierigen persönlichen Fällen. Rechtsanwälte, Ärzte, Pädagogen und Psychologen arbeiten hier im Team mit Ihnen gemeinsam, damit Sie erfolgreich durch den MPU Test  kommen. Persönliche Situationen werden durchleuchtet und mit Hilfe des Teams können Sie meist auch in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Das erste Gespräch ist kostenlos und Sie können dann entscheiden, ob Sie unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

Fahrerlaubnis wegen Alkohol verlieren - Was alles getan werden kann

Das Team der verkehrspsychologischen Beratungsstelle in Hannover klärt für Sie die MPU Kosten ab. Ist ein Abstinenznachweis gefordert ?  Sie müssen sich nicht allein durch einen Gesetzesdschungel kämpfen! Ist ein Psychologischer Test gefordert, dann bereiten Sie unsere Mitarbeiter auf diesen umfassend vor, so dass Sie ihn besser bestehen werden. Es wird Ihnen auch in schwierigen persönlichen Situationen Hilfe geboten.

Auch ohne MPU Anordnung zur Beratungsstelle

Sie können unsere Hannoveraner Beratungsstelle natürlich auch aus persönlichen Gründen aufsuchen, um eventuell einfach mal zu testen, ob Sie zur gefährdeten Gruppe gehören. Eventuell trinken sie im Moment zu viel, weil Sie Probleme haben oder zu viel mit Drogen in Berührung kommen. Dann hilft Ihnen unser Fachteam aus Ärzten und Psychologen eingehend und fachgemäß weiter, damit Ihnen nicht der Führerschein wegen Alkohol entzogen wird. Darüber hinaus informieren wir Sie natürlich auch zu den MPU Kosten, die auf Sie zu kommen.

Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2015

53. Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2015 in Goslar EMPFEHLUNG Arbeitskreis III Neue Promillegrenzen für Radfahrer?

1. Nach derzeitiger Rechtslage können sich Fahrradfahrer bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) strafbar machen. Der dafür erforderliche Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler ist in der Praxis häufig nur schwer zu führen.

2. Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von „groben“ Fahrfehlern auftritt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Arbeitskreis dem Gesetzgeber die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in § 24 a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Kraftfahrzeugführer vorhanden ist, für Fahrradfahrer aber bislang fehlt.

 3. Eine deutliche Mehrheit des Arbeitskreises spricht sich nach bisher vorliegenden Erkenntnissen für einen Bußgeldtatbestand mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille aus.

4. Es bedarf auch weiterhin einer umfassenden Bewertung der Gefährdung, die von alkoholisierten Fahrradfahrern ausgeht, insbesondere unter Einbeziehung aller vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Quelle:

www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_53_vgt.pdf