Neuregelung für das Punktsystem beschlossen
- Drei Maßnahmenstufen: Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme. Wer 4 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe/gelb), wird dann eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten. Beim Punktestand von 6 oder 7 (2. Stufe/rot) wird eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe/schwarz) wird zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
- Von sieben auf drei Kategorien: Der Entwurf sieht vor, zwischen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden, besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne oder mit Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Die jeweiligen Verstöße werden mit einem Punkt, zwei oder drei Punkten bewertet. Das verringert die Komplexität von Berechnungen. Ein auf nur drei Kategorien basierendes System trägt zudem der Erkenntnis Rechnung, dass das Verkehrssicherheitsrisiko eines Betroffenen nicht von der Anzahl der Punkte im heutigen System, sondern von der Anzahl der Eintragungen abhängt. Das erklärt, warum eine gröbere Einstufung der Verstöße ausreicht.
- Ordnungswidrigkeiten mit bisher 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot sollen künftig als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße mit einem Punkt bewertet werden. Ordnungswidrigkeiten mit bisher 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis mit bisher 5 bis 7 Punkten sollen künftig als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Verstöße eingestuft werden und mit zwei Punkten bewertet werden. Schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit bisher 5 bis 7 Punkten sind eine eigene Kategorie, die künftig mit drei Punkten bewertet wird.
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat L22 Internet und Intranet
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin