• Hannover MPU Beratung bringt Sie erfolgreich durch die MPU und zurück ans Steuer

     

MPU wegen Punkte

Punkte: Verkehrsauffälligkeiten / Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Die Behörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern

  • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.

Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die so aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern. Wenn also auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen kann, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen oder nicht neu erteilen.

Aus statistischen Untersuchungen weiß man aber, dass eben nicht alle wieder auffallen und dies zu unterscheiden, ist die Aufgabe bei der MPU. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, mit denen künftig eine regelkonforme und auffallensfreie Verkehrsteilnahme sichergestellt werden kann.

Also bietet die Begutachtung die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken in Erfahrung zu bringen und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.

Konkret heißt das, Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es überhaupt zu solchen Auffälligkeiten / Straftaten gekommen war und gegebenenfalls warum es wiederholt zu entsprechenden Auffälligkeiten gekommen war.

  • Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
  • Gibt es irgendwelche Hinweise auf Veränderungen im Lebensablauf (beruflich, privat), die einen Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr gehabt haben? Worin bestand der Einfluss aus solchen Veränderungen?
  • Welche Vorsätze – zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten – hatte es zwischenzeitlich gegeben?
  • Warum ist es trotzdem und gegebenenfalls wiederholt zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
  • Wenn früher Maßnahmen wie Aufbauseminare, Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV, Schulungskurse durchgeführt wurden, welchen Nutzen (neue Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten) hatten sie?
  • Wenn es erneut zu Verkehrsauffälligkeiten gekommen war, warum?
  • Wenn bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung (beispielsweise verkehrspsychologische Therapie) durchgeführt wurden, welchen Nutzen hatten sie?
  • Wie wird künftig sichergestellt, dass es nicht wieder zu entsprechenden Auffälligkeiten kommt?

Wenn Sie obige Punkte für sich allein nicht klären können, oder sich nochmal absichern wollen, sollten Sie sich mit einem seriösen und kompetenten Verkehrspsychologen beraten. Dort können Sie auch klären, was Sie für ein positives Gutachten eventuell noch tun müssen und was in der MPU auf Sie zukommt.

 

Quelle Bast.de

Aktuelles Punktesystem

MPU wegen Punkte

undefined MPU wegen Punkte

8 Punkte und mehr : Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine MPU wird zur Pflicht.

Haben Sie Punkte in Flensburg? Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und Verkehrspsychologischen Beratungen können Sie bis zu 1 Punkte abbauen. Ist dies nicht der Fall wird die MPU für Sie zur Pflicht.

Wenn es bei Ihrer angeordneten MPU um zu viel angesammelte Punkte geht, so ist hier weitgehend entscheidend, in wie weit Sie den Grund für Ihr Verhalten erkannt und geändert haben, sowie Vermeidungsstrategien darzustellen.

 

Punkte abbauen, Probezeit sicher meistern

Sie haben zwischen 1 und 4 Punkten gesammelt und der Verlust der Fahrerlaubnis droht?
Dann nutzen Sie Ihre Chance, gegenzusteuern:

Mit der Teilnahme an Verkehrspsychologischen Beratung nach § 71 FeV werden Ihnen immerhin 2 Punkte gestrichen. Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange! Wenn es wieder blitzt, ist es zu spät, denn bei 18 Punkten wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen!

Ihre Probezeit wurde verlängert und eine Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV wurde Ihnen nahegelegt? Die Beratung unserer verständnisvollen Verkehrspsychologen gibt Ihnen Gelegenheit, diese schwierige Phase besser zu meistern. Die Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 besteht aus drei bis vier vertraulichen Einzelgesprächen, die Sie individuell mit einem unserer verkehrspsychologischen Beratern vereinbaren. Am Ende der Beratung erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie dann zum Punkterabatt bei Ihrer Behörde vorlegen.

Der für Sie ausgestellte Nachweis über die Teilnahme an einer vorbereitenden Maßnahme und umfangreichen Analyse Ihrer Problematik, ist bei der MPU Prüfstelle notwendig, um die MPU erfolgreich zu bestehen.

 

Sie wollen wissen wie viele Punkte Sie haben? Auf der Seite des KBA erfahren Sie Ihren Punktestand