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Fahrerlaubnis: Wiedererteilung Info nach Entziehung, Versagung oder Verzicht

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Fahrerlaubnis: Wiedererteilung

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die zuständige Stelle die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

Was brauche ich alles bei der Neuerteilung

nach Entziehung, Versagung oder Verzicht

Erforderliche Unterlagen

Sehtestbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Quelle: Stadt Hannover

 

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