Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, die sog. 3. Führerscheinrichtlinie.
Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird ab dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.
Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen. Hier lesen Sie den ganzen Artikel
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat L22 Internet und Intranet
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin