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Auch wegen Straftaten können Sie Ihren Führerschein verlieren bzw. müssen eine MPU machen

Wegen dieser Straftaten können Sie Ihren Führerschein verlieren bzw. müssen eine MPU machen Hier einige Beispiele.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

Straßenverkehrsgefährdung (z. B. durch riskante Überholmanöver)

Nötigung Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Urkundenfälschung (z. B. Manipulieren von Kennzeichen)

Straftaten die ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lassen, begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen.

Dazu zählen weiter insbesondere Vergehen wie:

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Totschlag, Mord, Vergewaltigung, Raub, Freiheitsberaubung, Erpressung u.ä.

Diese Straftaten bezeugen entweder eine Neigung zu planvoller, bedenkenloser Durchsetzung eigener Anliegen ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen anderer oder eine Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten.

Derartige Verhaltensmuster können sich auch so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Straftätern darf daher bei einer Verurteilung der Führerschein entzogen werden, wenn sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sind.

Das ist zu vermuten, wenn aus den Straftaten eine hohe Aggressionsbereitschaft spricht, denn dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch während des Führens von Kraftfahrzeugen aggressive Verhaltenstendenzen ausgelebt werden.

Der Straßenverkehr ist ein soziales Handlungsfeld, welches von den Beteiligten „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO) erfordert. Wer aufgrund rücksichtslosen

Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotenzials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, dass er im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer – zumindest in den sehr häufig auftretenden Konfliktsituationen – respektieren wird.


Auch das Fahren ohne Führerschein kann zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) führen.

Auch das Fahren ohne Führerschein kann zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) führen.

Wichtig: Beim Führerscheinverlust ist das Fahren ohne Führerschein keine Lösung!

Wir raten vom Fahren ohne Führerschein deutlich ab.

Fahren ohne Fahrerlaubnis hat eine MPU zur Folge

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist immer eine Straftat in Deutschland. Diese Straftat gilt als erfüllt, wenn der Fahrer nicht (oder nicht mehr) im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt auch dann als erfüllt, wenn dem Fahrer das Führen eines Fahrzeugs durch die Behörden verboten worden ist.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit bis zu einem Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Es besteht keine Fahrerlaubnis für einen bestimmten Fahrzeugtyp (z.B. mit einem bestimmten Anhänger)

Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, wird in Deutschland nicht anerkannt

Dem Fahrer wurde die Fahrerlaubnis über ein Gericht entzogen (ein rechtskräftiges Urteil liegt vor)

Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot als Strafe ("Sperrfrist") wird vom Fahrer nicht beachtet

Oft beginnen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem Privatgrundstück; sie werden dann aber über einen öffentlichen Weg oder eine öffentliche Straße geführt.

In der MPU sind Fahrten ohne Fahrerlaubnis des Öfteren ein Thema. Der MPU-Gutachter stellt möglicherweise diese oder andere Fragen:

  • Warum sind Sie am Tag xyz ohne Führerschein gefahren?
  • Warum haben Sie diese Fahrt angetreten?
  • Gab es Menschen (Freunde, Partner, Verwandte), die Ihnen von dem Fahren ohne Führerschein abgeraten haben?
  • Wenn ja, warum sind Sie trotzdem ohne Führerschein gefahren?
  • Sehen Sie besondere Gefahren beim Fahren ohne Führerschein?
  • Wenn ja, welche Gefahren bestehen aus Ihrer Sicht?
  • Wenn nein, warum bestehen keine Gefahren aus Ihrer Sicht?